Liebe Weilroder,
wir möchten Sie hiermit über die aktuellen Entwicklungen zum Thema Windkraft in Weilrod informieren.
Der Teilplan Erneuerbare Energien in Südhessen wurde am 12. Februar 2020 durch die Landesregierung Hessen genehmigt. Die darin enthaltenen Vorranggebiete in Weilrod (VRGs 6802, 7702 und 8701) sind damit rechtswirksam geworden. Die an die VRGs 7702 und 8701 im Kreis Limburg- Weilburg grenzende VRG 1136 wurde bereits 2017 durch den Teilregionalplan Mittelhessen (TRPM) 2017 genehmigt. Unabhängig von der Positionierung der Gemeinde Weilrod ist damit zu rechnen, dass in den VRGs 1136, 6802 und 8701 weitere Windkraftanlagen (WKA) errichtet werden.
Der Ältestenrat der Gemeinde Weilrod wurde von der Verwaltung darüber informiert, dass mittlerweile 3 potentielle Anbieter Interesse an einer Beplanung der VRG 7702, 8701 sowie einer weiteren Beplanung der VRG 6802 bekundet haben und unverbindliche Angebots-Skizzen abgegeben haben. Der Ältestenrat wurde informiert, dass die angebotenen Pachtsummen pro WKA ein Mehrfaches höher sind, als die für die bestehenden Anlagen. Über eine Gesamtlaufzeit von 25 Jahren könnte bei einer Zahl von 4-6 WKAs eine Gesamtpachteinnahme in einem Bereich von 20 – 35 Millionen Euro erzielt werden.
Die Frage ist nicht, ob in Weilrod und unmittelbarer Nachbarschaft weitere WKAs errichtet werden, sondern ob Weilrod und seine Bürger finanziell daran beteiligt werden. Um eine zeitnahe, fundierte Entscheidung ob und wie eine Beplanung vorgenommen werden soll, möchten wir den Gemeindevorstand bitten und ermächtigen, Gespräche mit potentiellen Partnern zu führen.
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Nachstehend informieren wir Sie in unserem Video: