Die Grundsteuerreform 2025 hat in vielen Gemeinden zu Unsicherheiten geführt. Sie wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 initiiert. Das Gericht erklärte die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig, da sie auf veralteten Einheitswerten basierte und zu Ungleichbehandlungen führte. Der Gesetzgeber (für uns das Land Hessen) wurde aufgefordert, eine neue gesetzliche Grundlage zu schaffen.
In Weilrod wurde die Grundsteuer aufkommensneutral berechnet, was bedeutet, dass die Kommune keine finanziellen Vorteile durch die neue Grundsteuer hat. Hier die wichtigsten Fakten:
Grundsteuerreform und Hebesätze
Die neue Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 eingeführt. Die Gemeinde Weilrod hat die Hebesätze für die Grundsteuer so angepasst, dass die geplanten Einnahmen aus der Grundsteuer 2025 im Vergleich zu 2024 insgesamt gleich bleiben. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wurde zum Beispiel für 2025 auf 380 % festgelegt, während er 2024 bei 450 % lag.
Berechnungsgrundlage
Die Berechnung der Grundsteuer in Weilrod basiert auf dem Grundsteuermessbetrag, der von den hessischen Finanzämtern festgelegt wird. Dieser Messbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die zu zahlende Grundsteuer zu ermitteln.
Aufkommensneutralität
Die Gemeinde Weilrod hat die Hebesätze so festgelegt, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer auf dem gleichen Niveau bleiben wie vor der Reform. Dies bedeutet, dass die Gemeinde keine zusätzlichen Einnahmen durch die neue Grundsteuer generiert. Die Anpassung der Hebesätze dient lediglich dazu, die veränderten Bewertungsgrundlagen auszugleichen.
Transparenz und Kommunikation
Die Gemeinde Weilrod informiert die Bürgerinnen und Bürger transparent über die Änderungen. Auf der Webseite der Gemeinde sind detaillierte Informationen zur Grundsteuerreform und den neuen Hebesätzen verfügbar.
Keine finanziellen Vorteile für die Kommune
Durch die aufkommensneutrale Berechnung der Grundsteuer hat die Gemeinde Weilrod keine finanziellen Vorteile. Die Anpassung der Hebesätze dient ausschließlich dazu, die veränderten Bewertungsgrundlagen auszugleichen und sicherzustellen, dass die Grundsteuer-Gesamt-einnahmen der Gemeinde unverändert bleiben.
Transparenter Haushaltsplan
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Zahlen und Fakten des Haushaltes im interaktiven Haushaltsplan auf der Webseite der Gemeinde Weilrod transparent einsehen. Dies fördert die Transparenz und das Vertrauen der Bürger in die kommunalen Finanzen.
Regionaler Vergleich
Weilrod hat im Vergleich aller Kommunen im Hochtaunuskreis den niedrigsten Grundsteuer-Hebesatz.